Termine für Inspektion, Reifenwechsel oder Hauptuntersuchung geraten im Alltag schnell aus dem Blick. Gerade die HU sollte jedoch rechtzeitig eingeplant werden. Anders als bei einer freiwilligen Wartung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung, deren Fälligkeit sich eindeutig feststellen lässt. Wer den Termin frühzeitig in den eigenen Kalender einträgt, erspart sich unnötigen Zeitdruck.
Wie oft muss ein Pkw zur Hauptuntersuchung?
Bei einem neu zugelassenen Pkw steht die erste Hauptuntersuchung normalerweise nach 36 Monaten an. Danach verkürzt sich der Abstand auf 24 Monate. Für bestimmte Fahrzeugarten gelten andere Intervalle. Deshalb sollte im Zweifel immer der für das konkrete Fahrzeug eingetragene Termin geprüft werden.
Entscheidend ist dabei nicht ein bestimmter Tag, sondern der Fälligkeitsmonat. Die HU muss spätestens bis zum Ende des auf der Prüfplakette angegebenen Monats durchgeführt werden.
HU-Plakette richtig lesen
Der nächste Termin lässt sich direkt am hinteren Kennzeichen erkennen. In der Mitte der runden Prüfplakette steht das Jahr. Die Zahl, die oben auf der Zwölf-Uhr-Position steht, bezeichnet den Monat.
Wer beispielsweise eine Plakette mit dem Jahr 2027 in der Mitte und einer 5 oben sieht, sollte die Hauptuntersuchung spätestens bis Ende Mai 2027 durchführen lassen. Zusätzlich ist die Fälligkeit in der Zulassungsbescheinigung Teil I dokumentiert.
Den Termin nicht erst im letzten Moment vereinbaren
Es ist sinnvoll, bereits einige Wochen vor Ablauf nach einem geeigneten Termin zu schauen. Das gilt besonders in größeren Städten, in denen beliebte Zeitfenster am frühen Morgen, am späten Nachmittag oder vor Feiertagen schnell vergeben sein können.
Wer beispielsweise eine Hauptuntersuchung Berlin plant, kann den Fälligkeitsmonat bereits am Jahresanfang in den Kalender übernehmen und sich einige Wochen vorher an die Terminvereinbarung erinnern lassen.
Ein Kalendereintrag allein reicht nicht
Vor dem eigentlichen HU-Termin lohnt sich ein kurzer Blick auf das Fahrzeug. Viele offensichtliche Mängel können Autofahrer selbst erkennen und gegebenenfalls noch vor der Prüfung beheben lassen.
- Funktionieren Abblendlicht, Fernlicht, Blinker und Bremsleuchten?
- Sind Reifen ausreichend profiliert und ohne sichtbare Beschädigungen?
- Funktionieren Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage?
- Sind Kennzeichen und Spiegel fest montiert?
- Leuchten Warn- oder Kontrolllampen dauerhaft?
- Ist die Windschutzscheibe im relevanten Sichtbereich beschädigt?
Eine solche Kontrolle ersetzt selbstverständlich keine Hauptuntersuchung. Sie kann aber helfen, leicht erkennbare Probleme vor dem Prüftermin zu beseitigen.
Was passiert, wenn der HU-Termin verpasst wurde?
Die Prüfplakette wird mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig. Deshalb sollte man den Termin nicht bewusst nach hinten verschieben. Eine Überschreitung kann je nach Dauer zusätzliche Kosten und weitere Konsequenzen verursachen.
Wurde die HU tatsächlich vergessen, sollte möglichst zeitnah ein Termin vereinbart werden. Den Termin weiter hinauszuschieben, bringt keinen Vorteil.
Praktischer Tipp: HU wie einen wiederkehrenden Termin behandeln
Da der normale HU-Rhythmus nach der ersten Untersuchung bei Pkw zwei Jahre beträgt, eignet sich ein digitaler Kalender hervorragend für die Planung. Besonders sinnvoll sind zwei Erinnerungen: eine etwa sechs bis acht Wochen und eine weitere zwei Wochen vor dem Fälligkeitsmonat.
So bleibt ausreichend Zeit für einen Werkstattcheck, eine Reparatur oder die Terminvereinbarung bei einer Prüfstelle.
Fazit
Die Hauptuntersuchung lässt sich erstaunlich einfach organisieren, wenn der Fälligkeitsmonat einmal im Kalender hinterlegt ist. Prüfplakette und Zulassungsbescheinigung zeigen, wann das Fahrzeug wieder vorgestellt werden muss. Wer zusätzlich einige Wochen Vorlauf einplant und das Fahrzeug vorher kurz kontrolliert, kann dem HU-Termin deutlich entspannter entgegensehen.

