Beim Gasanbieter wechseln zählt nicht nur, zu wem. Auch das Wann entscheidet über mehrere hundert Euro. Wer im falschen Monat kündigt, zahlt hohe Abschläge in eine Zeit hinein, in der er kaum heizt, oder verpasst die Frist um zwei Wochen und hängt ein weiteres Jahr im alten Vertrag.
Drei Zeitpunkte kommen infrage. Sie unterscheiden sich stärker, als die Ratgeber im Netz vermuten lassen.
Zeitpunkt A: Der Herbst vor der Heizsaison
Die klassische Empfehlung. Wer im September oder Oktober wechselt, geht mit dem neuen Tarif in die Monate, in denen tatsächlich Gas verbraucht wird.
Der Vorteil liegt in der Abschlagsrechnung. Der Gasverbrauch hat einen ausgeprägten Jahresgang, die monatlichen Abschläge sind dagegen meist gleich hoch. Wer zu Beginn der Heizperiode wechselt, zahlt die günstigeren Preise genau dann, wenn die Mengen anfallen.
Dazu kommt: Neukundenboni werden im Herbst häufiger und großzügiger vergeben, weil die Anbieter in der Hochsaison um Marktanteile kämpfen.
- Ideale Kalenderwochen: KW 33 bis KW 40, also Mitte August bis Anfang Oktober.
- Kündigung spätestens: in KW 26 bis KW 30, wenn eine Frist von sechs Wochen zum Monatsende gilt. Welche Varianten der Anbieter dabei zur Auswahl stellt und welche Laufzeiten sich rechnen, ist bei diesem Energieportal aufgeschlüsselt.
- Nachteil: Der Wettbewerb um Neukunden ist hoch, die Grundpreise sind es teils auch.
Zeitpunkt B: Das Frühjahr nach der Heizperiode
Die weniger bekannte, oft aber günstigere Variante. Zwischen März und Mai sind die Beschaffungspreise am Großhandelsmarkt saisonal meist niedriger, und die Anbieter geben das in ihren Neukundentarifen weiter.
Wer im Frühjahr wechselt, sichert sich für zwölf Monate einen Preis, der in der Nebensaison kalkuliert wurde, und nimmt ihn in den nächsten Winter mit.
- Ideale Kalenderwochen: KW 10 bis KW 20, also Anfang März bis Mitte Mai.
- Vorteil: häufig niedrigere Arbeitspreise als im Herbst, bei vergleichbaren Boni.
- Nachteil: Die Ersparnis wird erst im folgenden Winter sichtbar, was die Entscheidung psychologisch schwerer macht.
Zeitpunkt C: Sofort, wegen Sonderkündigungsrecht
Der dritte Zeitpunkt richtet sich nicht nach dem Kalender, sondern nach dem Briefkasten. Kündigt der Anbieter eine Preiserhöhung oder eine Vertragsanpassung an, entsteht ein Sonderkündigungsrecht, das unabhängig von jeder regulären Frist gilt.
Die Frist dafür ist knapp bemessen, meist bis zum Wirksamwerden der Erhöhung. Wer den Brief liegen lässt, verliert das Recht.
- Idealer Zeitpunkt: binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ankündigung.
- Vorteil: kein Warten auf das Vertragsende, sofortiger Zugang zu neuen Tarifen.
- Nachteil: Der Termin liegt selten günstig im Jahresverlauf.
Kunden in der Grundversorgung sind an keine feste Laufzeit gebunden. Sie können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und sollten das auch tun, denn die Grundversorgung gehört fast immer zu den teuersten Tarifen am Markt.
Die drei Zeitpunkte im direkten Vergleich
| Herbstwechsel | Frühjahrswechsel | Sonderkündigung | |
|---|---|---|---|
| Zeitfenster | KW 33 bis 40 | KW 10 bis 20 | jederzeit, 2 Wochen Reaktionszeit |
| Arbeitspreis | mittel bis hoch | meist niedriger | abhängig vom Markt |
| Boni | hoch | mittel | mittel |
| Wirkung spürbar | sofort | ab dem nächsten Winter | sofort |
| Risiko | Frist knapp vor der Saison | Ersparnis verzögert | Frist wird übersehen |
Wer keinen Anlass zur Sonderkündigung hat, fährt mit dem Frühjahrswechsel im Schnitt am günstigsten.
Was vor dem Wechsel geklärt sein muss
Bevor Sie kündigen, brauchen Sie vier Angaben aus der letzten Jahresabrechnung:
- Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Nicht in Kubikmetern, denn Vergleichsrechner arbeiten mit kWh.
- Zählernummer und Marktlokations-ID. Beide stehen auf der Rechnung.
- Vertragsende und Kündigungsfrist. Üblich sind sechs Wochen zum Laufzeitende.
- Aktueller Arbeits- und Grundpreis, damit Sie wissen, was Sie vergleichen.
Beim neuen Tarif lohnt der Blick auf fünf Punkte: eine Preisgarantie von mindestens zwölf Monaten, keine Vorkasse und keine Kaution, eine Laufzeit von höchstens zwölf Monaten, eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat und ein Bonus, der nicht den größten Teil der Ersparnis ausmacht.
Der letzte Punkt entscheidet über das zweite Jahr. Tarife, die ohne Bonus teurer sind als der bisherige Vertrag, funktionieren nur, wenn Sie diszipliniert jedes Jahr wechseln.
Wie der Wechsel praktisch abläuft
Der neue Anbieter übernimmt in der Regel alles. Sie schließen den Vertrag, er kündigt beim alten Versorger und meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an.
Rechnen Sie mit zwei bis sechs Wochen bis zur Umstellung. Eine Versorgungslücke kann dabei nicht entstehen, weil die Grundversorgung automatisch einspringt, falls etwas schiefgeht. Das Gas fließt also weiter, unabhängig davon, wie der Papierkram läuft.
Notieren Sie am Umstellungstag den Zählerstand und fotografieren Sie ihn. Abweichungen zwischen Ihrer Ablesung und der Schlussrechnung des alten Anbieters sind der häufigste Streitpunkt beim Wechsel.
Der Anbieterwechsel selbst ist kostenlos. Weder der alte noch der neue Versorger darf dafür eine Gebühr verlangen, und auch der Netzbetreiber stellt nichts in Rechnung. Wer ein Angebot sieht, das eine Wechselgebühr enthält, sollte es überspringen.
Die Gasversorgung läuft in dieser Zeit unverändert weiter. Es wird kein Zähler getauscht, niemand kommt ins Haus, und länger als sechs Wochen dauert der Vorgang praktisch nie. Der Wechsel des Gasvertrags ist damit einer der wenigen Schritte, die viel Geld sparen und wenig Aufwand kosten.
Welche Rechte Verbraucher dabei haben und welche Fristen gelten, fasst die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde zusammen.
Der Wechsel als Jahresroutine
Am wenigsten Aufwand macht der Wechsel, wenn er ein fester Termin im Kalender ist. Tragen Sie zwei Erinnerungen ein: eine acht Wochen vor Vertragsende für die Kündigung, eine zum Vergleich der neuen Tarife.
Genau dafür eignet sich das Denken in Kalenderwochen. Wer Verträge, Fristen und Ablesetermine in KW-Logik plant, verpasst weniger. Wie sich die laufende Woche schnell bestimmen lässt, zeigt die Anleitung zur Berechnung der aktuellen Kalenderwoche. Und warum sich viele Dienstleister ohnehin an diesem Raster orientieren, erklärt der Beitrag darüber, warum Dienstleistungen nach Kalenderwochen geplant werden.

