Stromanbieter wechseln zum Jahreswechsel: So klappt es

Stromzähler und Jahresabrechnung auf einem Tisch

Der Jahreswechsel ist der beliebteste Termin, um den Stromanbieter zu wechseln, und das aus gutem Grund. Viele Verträge für Strom laufen zum 31. Dezember aus, die Preise steigen traditionell zum 1. Januar, und die Jahresabrechnung liegt frisch im Briefkasten. Alle Zahlen, die für den Wechsel nötig sind, sind also verfügbar.

Wer den Stromanbieter zum richtigen Zeitpunkt wechselt, spart bei einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden schnell 280 bis 380 Euro im Jahr. Diese Checkliste führt durch den gesamten Ablauf, vom Kündigen bis zur ersten Abrechnung beim neuen Anbieter.

Schritt 1: Den richtigen Zeitpunkt bestimmen

Zwei Fristen entscheiden darüber, wann Sie kündigen können:

In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen. Sie können hier also praktisch jederzeit kündigen und den Stromanbieter wechseln, ohne auf einen Termin zu warten. Die Grundversorgung betrifft alle, die nie aktiv gewechselt haben und beim örtlichen Stadtwerk hängen. Gerade dort sind die Preise am höchsten.

In einem Sonderkundenvertrag gelten die vereinbarten Fristen. Bei Verträgen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf die Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestlaufzeit höchstens einen Monat betragen. Ältere Verträge sehen häufig sechs Wochen zum Laufzeitende vor. Die Rechte von Verbrauchern beim Anbieterwechsel fasst das Verbraucherportal der Bundesnetzagentur zusammen, die auch bei Streitigkeiten mit einem Stromanbieter als Schlichtungsstelle vermittelt.

Als Faustregel gilt: Beginnen Sie zwei bis drei Monate vor Ablauf Ihres Vertrags mit der Suche nach einem neuen Stromanbieter. Für einen Wechsel zum 1. Januar heißt das, im Oktober aktiv zu werden. So bleibt genug Zeit, damit der neue Anbieter fristgerecht kündigen kann.

Wer die Frist zum Kündigen verpasst, verlängert den alten Stromvertrag meist um zwölf Monate. Genau daran scheitern die meisten Wechselvorhaben.

Schritt 2: Die eigenen Daten zusammensuchen

Für den Vergleich und den späteren Wechsel brauchen Sie vier Angaben, die alle auf der letzten Jahresabrechnung stehen:

  • Zählernummer. Steht auf der Rechnung und direkt am Stromzähler.
  • Kundennummer beim bisherigen Stromanbieter. Ohne sie lässt sich der Vertrag nicht kündigen.
  • Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Grundlage jedes Vergleichs.
  • Marktlokations-ID. Eine elfstellige Nummer, die den Zählpunkt eindeutig identifiziert. Sie ersetzt die frühere Zählpunktbezeichnung.

Liegt keine Abrechnung vor, hilft eine Schätzung. Ein Ein-Personen-Haushalt verbraucht rund 1.500 kWh im Jahr, zwei Personen etwa 2.500 kWh, ein Vier-Personen-Haushalt zwischen 3.500 und 4.500 kWh.

Wer die Preise verschiedener Stromanbieter vergleichen möchte, findet auf diesem Wechselportal eine Übersicht der aktuellen Tarife mit Preisgarantien und Vertragslaufzeiten.

Schritt 3: Die Tarife richtig filtern

Der günstigste Preis in der Ergebnisliste ist selten der beste Tarif. Vier Filter sollten Sie setzen, bevor Sie vergleichen:

  1. Keine Vorauskasse. Bei Vorauskasse zahlen Sie für ein ganzes Jahr im Voraus. Geht der Anbieter insolvent, ist das Geld weg.
  2. Keine Kaution. Dasselbe Risiko in kleinerer Form.
  3. Mindestens zwölf Monate Preisgarantie. Sonst kann der neue Stromanbieter die Preise kurz nach dem Wechsel erhöhen.
  4. Maximal zwölf Monate Vertragslaufzeit. Längere Bindungen lohnen sich fast nie, weil der Markt sich schnell ändert.

Achten Sie außerdem auf den Unterschied zwischen Neukundenbonus und Sofortbonus. Der Neukundenbonus wird meist erst nach zwölf Monaten ausgezahlt, der Sofortbonus nach wenigen Wochen. Für die Bewertung eines Tarifs zählt der Preis im zweiten Jahr, wenn kein Bonus mehr fließt.

Schritt 4: Den Wechsel anstoßen

Der eigentliche Wechsel des Stromanbieters ist unkompliziert, weil der neue Anbieter fast alles übernimmt:

Schritt Wer macht es Dauer
Antrag beim neuen Anbieter Sie 10 Minuten
Alten Vertrag kündigen neuer Anbieter automatisch
Bestätigung des Wechseltermins neuer Anbieter 1 bis 2 Wochen
Zählerstand melden Sie am Wechseltag
Schlussrechnung des alten Anbieters alter Anbieter bis 6 Wochen danach

Der Wechsel dauert insgesamt zwischen zwei Wochen und drei Monaten, je nach Kündigungsfrist.

Kündigen Sie den alten Stromvertrag in diesem Fall nicht selbst, solange der neue nicht bestätigt ist. Sonst landen Sie in der teuren Grundversorgung.

Eine Versorgungslücke kann übrigens nicht entstehen. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Versorgung mit Strom sicherzustellen. Der Strom fließt also in jedem Fall weiter, egal wie der Wechsel läuft.

Den alten Stromvertrag richtig kündigen

Auch wenn der neue Anbieter die Kündigung normalerweise übernimmt, sollten Sie wissen, wie sie funktioniert. In drei Fällen kündigen Sie besser selbst: bei einer Preiserhöhung, bei einem Umzug und wenn Sie zunächst nur aus dem Vertrag heraus wollen, ohne schon einen neuen Stromanbieter gefunden zu haben.

Eine wirksame Kündigung enthält:

  • Ihren vollständigen Namen und die Anschrift der Verbrauchsstelle
  • die Kundennummer beim bisherigen Stromanbieter
  • die Zählernummer
  • das gewünschte Vertragsende oder den Hinweis „zum nächstmöglichen Termin"
  • bei Sonderkündigung den Grund, also Preiserhöhung oder Umzug
  • Datum und Unterschrift

Schicken Sie die Kündigung per E-Mail mit Lesebestätigung oder nutzen Sie das Kündigungsformular im Kundenportal. Ein Einschreiben ist seit der Textform-Regelung nicht mehr nötig, schadet bei strittigen Fristen aber nicht.

Der bisherige Anbieter muss die Kündigung bestätigen und dabei das genaue Vertragsende nennen. Kommt diese Bestätigung nicht innerhalb von zwei Wochen, sollten Sie nachfassen. Ohne bestätigtes Vertragsende kann der neue Anbieter den Wechseltermin nicht sauber setzen.

Ein häufiger Fehler: zu früh kündigen, ohne den neuen Stromvertrag abgeschlossen zu haben. Wer zwischen zwei Verträgen steht, landet automatisch in der Grundversorgung des örtlichen Versorgers, und die ist die teuerste Variante überhaupt.

Schritt 5: Nach dem Wechsel kontrollieren

Drei Punkte sollten Sie prüfen, sobald der neue Stromanbieter liefert:

Der Zählerstand stimmt. Vergleichen Sie den Wert auf der Schlussrechnung mit dem, den Sie gemeldet haben. Abweichungen führen zu falschen Abrechnungen bei beiden Anbietern.

Der Abschlag passt zum Verbrauch. Setzt der neue Anbieter den monatlichen Abschlag zu niedrig an, droht am Jahresende eine Nachzahlung. Zu hoch angesetzt, geben Sie dem Versorger einen zinslosen Kredit.

Die Schlussrechnung kommt fristgerecht. Der alte Anbieter muss innerhalb von sechs Wochen abrechnen. Guthaben sind danach zu erstatten.

Notieren Sie sich außerdem das Ende der Preisgarantie im Kalender. Läuft sie aus, beginnt die Suche nach dem nächsten Tarif von vorn. Wer diesen Termin einträgt, verpasst die nächste Kündigungsfrist nicht. Für die Terminplanung hilft ein Blick darauf, wann Silvester auf welchen Wochentag fällt, weil sich viele Vertragsfristen am Jahresende orientieren.

Sonderfälle beim Wechsel

Nicht jede Situation folgt dem Standardablauf:

Umzug. Bei einem Umzug dürfen Sie den Stromvertrag mit einer Sonderfrist von sechs Wochen kündigen. Melden Sie den Umzug frühzeitig, sonst zahlen Sie doppelt. Viele Stromanbieter erlauben es alternativ, den bestehenden Vertrag an die neue Adresse mitzunehmen.

Preiserhöhung. Kündigt der Stromanbieter höhere Preise an, dürfen Sie sofort kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Wirksamwerden der Erhöhung, also oft nur zwei bis vier Wochen. Diese Frist ist kurz, deshalb lohnt es sich, die Ankündigung genau zu lesen.

Nachtstromspeicher oder Wärmepumpe. Für diese Zähler gibt es eigene Tarife, die in normalen Vergleichsrechnern nicht auftauchen. Prüfen Sie, ob ein separater Zähler vorhanden ist.

Mehrere Haushalte in einem Vertrag. In Wohngemeinschaften läuft der Stromvertrag auf eine Person. Beim Auszug dieser Person muss der Vertrag umgeschrieben oder neu abgeschlossen werden. Wer solche Termine im Blick behalten will, fährt mit einer festen Jahresplanung besser, ähnlich wie bei anderen wiederkehrenden Pflichtterminen, etwa wenn man den HU-Termin richtig plant.

Häufige Fragen zum Anbieterwechsel

Wie oft kann ich den Stromanbieter wechseln? So oft Sie wollen, solange Sie die Fristen zum Kündigen einhalten. Einmal jährlich ist üblich und sinnvoll, weil Neukundenboni dann wieder greifen.

Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen? Nein, das übernimmt der neue Anbieter. Nur bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung kann eine eigene Kündigung sinnvoll sein, um die Frist sicher zu wahren.

Was passiert, wenn der neue Stromanbieter den Wechsel ablehnt? Das kommt bei negativer Bonitätsprüfung vor. Ihr alter Vertrag läuft dann einfach weiter, es entsteht kein Nachteil.

Bekomme ich beim Wechsel einen neuen Zähler? Nein. Zähler und Leitungen gehören dem Netzbetreiber und bleiben unverändert. Nur der Liefervertrag wechselt.

Kann ich in der Grundversorgung bleiben und trotzdem sparen? Nur begrenzt. Die Grundversorgung hat fast immer die höchsten Preise. Selbst ein Wechsel innerhalb desselben Stadtwerks in einen Sondertarif spart oft 100 Euro und mehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Grundversorgung können Sie mit zwei Wochen Frist kündigen, ein Wechsel ist jederzeit möglich.
  • Bei Sonderverträgen zwei bis drei Monate vor Vertragsende aktiv werden.
  • Zählernummer, Kundennummer und Jahresverbrauch stehen auf der letzten Abrechnung.
  • Vorauskasse und Kaution ausschließen, mindestens zwölf Monate Preisgarantie verlangen.
  • Die Kündigung übernimmt der neue Anbieter, eine Versorgungslücke ist ausgeschlossen.

Der Jahreswechsel bleibt der praktischste Termin, um den Stromanbieter zu wechseln, weil alle nötigen Daten vorliegen und die meisten Verträge ohnehin auslaufen. Wer den Oktober als festen Prüftermin einplant, hat die Sache in einer halben Stunde erledigt.